Datenschutzpflicht fordert Fleiß und Bürokratie


DSGVO bedeutet vor allem Fleißarbeit bei der Dokumentation der Datenverarbeitung. Auch wenn viele der bisher geltenden Datenschutzprinzipien und -bestimmungen sich in der DSGVO wiederfinden, wäre es falsch zu denken, dass die Änderungen nicht beachtlich sind.

Wie so häufig steckt der Teufel im Detail und neben Änderungen bei Einwilligungen, Erlaubnisgrundlagen oder Bußgeldern, liegt der Schwerpunkt der Änderungen vor allem auf den Rechenschaftspflichten (auch bezeichnet als „Accountability“).

Vereinfacht gesagt möchte der Gesetzgeber, dass Unternehmen sich zumindest Gedanken um den Datenschutz machen. Dieses Vorhaben setzt er mit erhöhten Dokumentations- und Nachweispflichten um.

Das bedeutet, man muss jederzeit Nachweis über seine Datenverarbeitungsprozesse führen und belegen, dass deren Zwecke, Art und Umfang und risikomindernde Maßnahmen wie „Privacy by Design“ dokumentiert und die Zulässigkeit geprüft worden sind. In den nächsten Folgen dieser Beitragsreihe erfahrt ihr, wie diese Dokumentationen zu erfolgen haben.

Im Ergebnis heißt es, dass die Datenschutzreform vor allem diejenigen treffen wird, die sich bisher um den Datenschutz wenig Gedanken gemacht haben. Wer dagegen bereits heute ein Verzeichnis der Datenverarbeitungen geführt hat, wird sich viel von dieser Fleißarbeit ersparen.

 



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