Was Ihr Business davon hat und was nicht


Die DSGVO dient nicht einseitig dem Datenschutz, sondern berücksichtigt auch wirtschaftliche Interessen. So bringt die DSGVO zwar neue oder erhöhte Pflichten sowie Bußgelder mit sich, erschwert die Einholung einer Einwilligung, verpflichtet zur Datenportabilität und stellt klar, dass pseudonyme Cookies und IP-Adressen als „Online-Kennungen“ personenbezogene Daten sind.

Die DSGVO bietet aber auch Erleichterungen. Ein Vorteil ist, dass nicht nur der Schutz personenbezogener Daten, sondern auch der freie Verkehr von Daten und damit auch wirtschaftliche Interessen im Artikel 1 der DSGVO kodiert sind.

Dieser Grundgedanke der Abwägung zwischen berechtigten (wirtschaftlichen) Interessen und dem Schutz der Daten betroffener Personen wird daher einen Dreh- und Angelpunkt der gesetzlich erlaubten Datenverarbeitung darstellen. Die Unternehmen haben es zugleich in der Hand, mit Mitteln wie Pseudonymisierung und Aufklärung, die Abwägung zu deren Gunsten zu verschieben.

Ferner darf das Datenschutzniveau generell nicht durch nationale Auflagen erhöht werden, wie es zum Beispiel bisher in Deutschland mit der Schriftformgebot für Einwilligungen oder Verträge mit Auftragsverarbeitern der Fall war.

 



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