Aufgaben


Während seiner Bestellung wirkt der betriebliche Datenschutzbeauftragte auf die Einhaltung der Voraussetzungen des Datenschutzes nach BDSG und anderen Vorschriften über den Datenschutz hin. Nachfolgende Aufgaben nimmt der betriebliche Datenschutzbeauftragte wahr:

Optimierung der technischen und organisatorischen Abläufe der Datenerhebung und -verarbeitung

  • Erstellung und Pflege der Datenschutz-Dokumente
  • Entwicklung betrieblicher Anweisungen / Richtlinien zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Entwicklung betrieblicher Anweisungen / Richtlinien zur datenschutzkonformen Abwicklung der betrieblichen Binnenkommunikation

Unterstützung der Durchsetzung unternehmerischer Entscheidungen

  • Prüfung auf Konformität mit datenschutzrechtlichen Vorschriften
  • ggf. Entwicklung von Alternativlösungen, die datenschutzrechtlich unbedenklich und betriebswirtschaftlich möglichst wenig aufwendig sind
  • öffentlichkeitswirksame Darstellung von Datenschutzmaßnahmen

Kontrolle

  • Prüfung der Erforderlichkeit einer Vorabkontrolle und Durchführung der Vorabkontrolle (§ 4d Abs.5 BDSG)
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme zur Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 4 g Abs.1 Nr.1 BDSG)
  • Prüfung der Einhaltung der datenschutzrechlichen Erfordernisse in der Betriebskommunikation

Auskunfts- und Registeraufgaben

  • Auskunftserteilung gegenüber Betroffenen
  • Verwaltung der Verfahrensverzeichnisse für die Bereiche, die personenbezogene Daten verarbeiten
  • Auskunft über etwaige Meldepflichten der verantwortlichen Stelle

Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter

  • Schulung und Einweisung der Mitarbeiter, damit die Datenverarbeitungsprogramme zur Verarbeitung personenbezogener Daten ordnungsgemäß angewendet werden (§ 4 g Abs.1 Nr.1 und 2 BDSG)
  • Prüfung der Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG)
  • Beantwortung konkreter Anfragen von Mitarbeitern zum Datenschutz


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