Arbeitnehmerdatenschutz


Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Beschäftigten aber auch zum Interesse der Arbeitgeber einige Arbeitnehmerdatenschutz Regelungen beschlossen. Wir helfen Ihnen dabei den Umgang personenbezogener Daten gesetzeskonform zu gestalten.

Datenschutz in Deutschland


In der Vergangenheit rückten Datenskandale und Verstöße gegen den Arbeitnehmerdatenschutz immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Aus diesem Grund hat die Regierung bereits im Jahr 2009 beschlossen, eine Grundsatzregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz im BDSG mit aufzunehmen. Im Kabinett wurden nach längeren Debatten eine eigene Gesetzesvorlage zum Beschäftigtendatenschutz verabschiedet.

Beim Arbeitnhemerdatenschutz ergeben sich in der täglichen Praxis eine Vielzahl von Fragestellungen, wie z.B. der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, Zulässigkeit des Einsatz der privaten eMail- und Internetnutzung oder dem Screening von Beschäftigtendaten.

Nicht nur im Arbeitnehmerdatenschutzgesetz (Teil des BDSG) sind entsprechende Regelungen enthalten, sondern auch im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), des Strafgesetzbuches (StGB), dem Telekommunikationsgesetzes (TKG) oder in der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV).

Wichtige Leistungsbereiche im Arbeitnehmerdatenschutz


Über den Umgang mit personenbezogenen Beschäftigtendaten bieten wir Ihnen angemessene Lösungen.

Hierunter fallen z.B.:
  • Erstellung von Betriebsvereinbarungen zur Nutzung von E-Mail- und Internet
  • Beratung zur datenschutzkonformen Durchführung von Bewerbungsverfahren
  • Datenschutzrechtliche Beratung im Zusammenhang mit dem Outsourcing von Lohnbuchhaltungen
  • Beratung im Hinblick auf die Verwendung mobiler Endgeräte durch Mitarbeiter und die datenschutzrechtlichen Vorgaben zur IT-Sicherheit
  • Beratung hinsichtlich der Videoüberwachung (z.B. Anforderungen der heimlichen Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen, die aber auch Mitarbeiterdaten erfassen)
  • Beratung zu speziellen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes (Teil des BDSG)


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