Anforderungen


Zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten kann sowohl:

  • ein Mitarbeiter des Unternehmens als interner Datenschutzbeauftragter, bzw.
  • ein externer Datenschutzbeauftragter

bestellt werden. Dieser hat bestimmte Anforderungen zu erfüllen (§ 4 f II BDSG).

Fachliche Qualifikation


Damit ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter wirksam bestellt werden kann, müssen gewisse fachliche Qualifikation. Die fachliche Qualifikation erfordert nachgewiesene Kenntnisse sowohl des Datenschutzrechtes als auch hinreichende Kenntnisse von technischen Möglichkeiten.

Neutralität


Der zu bestellende betriebliche Datenschutzbeauftragte soll sich nicht in einem Interessenkonflikt befinden. Ein solcher Interessenkonflikt wäre z.B. bei dem Leiter der IT oder dem Leiter Personal zu erkennen, denn dieser müsste über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm selbst administrierten bzw. zu verantwortenden elektronischen Datenverarbeitungen urteilen.

Freie Ressourcen


Dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten müssen ausreichend Ressourcen an Zeit und Betriebsmitteln zur Verfügung stehen.

Diese Anforderungen wurden auch im beruflichen Leitbildes für Datenschutzbeauftragte des Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. ausgearbeitet. Hierin werden Qualitätsmaßstäbe für die berufliche Mindestqualifikation und die Fortbildung von Datenschutzbeauftragten festgelegt. Das Berufsbild verändert sich bedingt durch die kurzen Entwicklungszeiten in der Informationstechnologie ständig. Aus diesem Grund wird das Leitbild des BvD regelmäßig aktualisiert.



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