Die EU-DSGVO ist da! Ab jetzt gelten die neuen Regeln...
Der Datenschutz in Europa wird mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinheitlicht. Am 25.05.2018 trat die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Ein wesentlicher Unterschied zum bisherigen BDSG ist, dass die Verordnung zum genannten Zeitpunkt unmittelbar gelten wird. Firmen müssen daher bis zu diesem Datum
- die neuen EU-Datenschutzgrundverordnung eingeführt bzw.
- deren Dokumentationspflichten umgesetzt und
- den Datenschutzbeauftragten beim Bundesamt für Datenschutz gemeldet haben.
Die Aufgaben zur Umsetzung sind umfangreich! Lassen Sie sich hierbei von meiner 18 jährigen Erfahrung als Datenschutzbeauftragter helfen.